Der Staat zahlt mit...
Gründen ohne Geld funktioniert nicht, umso interessanter ist es zu wissen, welche öffentlichen Institutionen und MIttel einem bei einem Gründungsvorhaben zur Verfügung stehen.
1. Gründungszuschuß
Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen, kann Ihnen die Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt gezahlten Arbeitslosengeldes gewähren. Dies gilt sowohl für Bezieher des ALG I, als auch des ALG II. Nähere Regelungen sind im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB z.B. § 57) geregelt.
Voraussetzung für die Gewährung ist einerseits die Vorlage eines Businessplans, der von einer fachkundigen Stelle bescheinigt werden muß, andererseits gilt es strikte Fristen zu beachten, z.B.:
- Sie müssen mindestens einen Tag arbeitslos gewesen sein (nicht nur arbeitssuchend)
- Sie müssen mindestens noch 90 Tage Restanspruch auf ALG I besitzen (für die ALG I-Bezieher)
- Sie dürfen innerhalb der letzten 24 Monate keine Förderung erhalten haben
- Sie erreichen während des GZ-Zeitraums nicht die Altersgrenze für die Rente
Der Antrag bzw. weitere Voraussetzungen werden mit dem jeweiligen Arbeitsamt geklärt, welches die finale Genehmigung erteilt, sehen Sie hierzu auch unter www.arbeitsagentur.de.
2. Vorgründungs-Coaching
Diese Bezuschussung wird von den jeweiligen Bundesländern gewährt und ist deshalb bzgl. der Förderhöhe unterschiedlich geregelt (z.B. Bayern 70%-Zuschuß). Im Rahmen dieses Programmes erhalten Sie für Coaching-Maßnahmen, die Sie vor Ihrer Gründung beantragen und beginnen eine Förderung für diese Maßnahmen. Im Rahmen des Coachings können beinahe "alle" Themen besprochen werden - von der Geschäftsidee, über den Businessplan bis zu Marketingmaßnahmen. Nicht förderfähig sind hingegen die Rechts-, Steuer- und Versicherungsberatung.
Die Beantragung kann je nach Ihrer Ausrichtung - ob gewerblich, freiberuflich oder handwerklich - bei unterschiedlichen regionalen Partnern (z.B. Handwerkskammer, IHK oder IFB - Institut freier Berufe) der KfW erfolgen (je nach Bundesland).
Die Gelder stammen ursprünglich von der EU (Sozialfonds). Die maximale Förderung ist auf 8.000 € Beratungsvolumen (netto) bei einem maximalen Coaching-Berater-Tagessatz von 800 € beschränkt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.kfw-mittelstandsbank.de/DE_Home/Beratungsangebot/Beratungsfoerderung/Service_Beratungsfoerderung.jsp
3. Gründer-Coaching Deutschland
Diese Fördermaßnahme wird ebenfalls ursprünglich von der EU finanziert, in Deutschland jedoch von der KfW mit ihren Regionalpartnern bewilligt und ausgezahlt.
Das Programm wird aktuell in 2 Varianten, zum einen für Gründer, die vor max. 5 Jahren gegründet haben. Diese erhalten 50%-Zuschuß auf gewählte Coachingmaßnahmen. Seite Ende letzten Jahres besteht zum anderen eine 2. Variante, die es Gründern aus der Arbeitslosigkeit mit einem genehmigten Gründungszuschuß erlaubt, eine 90%-igen Zuschuß bei der KfW zu beantragen (jedoch max. bis ein Jahr nach der Gründung.
Der jeweilige Antrag läuft - analog dem Vorgründungscoaching - über die jeweiligen regionalen Partner der KfW - z.B. Handwerkskammern, IHKs und weitere Partner. Die Inhalte des Coachings sind ebenfalls flexibel gestaltbar bis auf Themen der Rechts-, Steuer- und Versicherungsthematik.
Die Förderung kann nur nach der Gründung beantragt werden. Sie ist im Falle der ersten Förderung (50%) auf max. 6.000 € Beratungsvolumen, also 3.000 € Förderung, im zweiten Fall (90%-Förderung bei Vorlage des Bescheids über Gründungszuschuß) auf 4.000 € Coachingvolumen, also 3.600 € Förderung (alle Beträge netto) beschränkt. Auch hier gilt der maximale förderfähige Coaching-Tagessatz i.H.v. 800 €.
Weitere Informationen erhalten Sie auch hier:
http://www.kfw-mittelstandsbank.de/DE_Home/Beratungsangebot/Beratungsfoerderung/Gruendercoaching_Deutschland/index.jsp
Hinweis:
Da sich die Programme öfters ändern und regional zum Teil unterschiedlich sind, kann keine Haftung für die beschriebenen Voraussetzungen bzw. Konditionen und die Gewährung übernommen werden. Bitte informieren Sie sich für eine verbindliche Information bei den jeweiligen Trägern der Förderprogramme.